Artikel 47
Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen an den angegebenen Tagen mit ihrer Unterschrift versehen.
GESCHEHEN zu Genf am 1. Oktober 1982; der arabische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut dieses Übereinkommens ist in gleicher Weise authentisch.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Gesetzesnummer
10006807
Dokumentnummer
NOR12074488
alte Dokumentnummer
N5198615365L
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