Artikel 3
Artikel 3. Dieses Übereinkommen tritt in Kraft, sobald die Ratifikation durch zwei Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation durch den Generalsekretär eingetragen ist.
Es bindet nur diejenigen Mitglieder, deren Ratifikation beim Sekretariat eingetragen worden ist.
In der Folge tritt für jedes andere Mitglied dieses Übereinkommen mit dem Tag in Kraft, an dem seine Ratifikation beim Sekretariat eingetragen worden ist.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Gesetzesnummer
10008082
Dokumentnummer
NOR40271711
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