Artikel 3 Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 21.1.1978

Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt. Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.

Artikel 3

Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000636

Dokumentnummer

NOR12009241

alte Dokumentnummer

N1197852336L

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