KAPITEL III – ORGANISATION UND VERWALTUNG
Artikel 3
Errichtung, Sitz und Aufbau der Internationalen Jute – Organisation
- 1. Hiermit wird die Internationale Jute-Organisation zur Durchführung dieses Übereinkommens und zur Überwachung seiner Anwendung errichtet.
- 2. Die Organisation übt ihre Tätigkeit durch den Internationalen Juterat und den Projektausschuß als ständige Organe sowie den Exekutivdirektor und das Personal aus. Der Rat kann durch eine außerordentliche Abstimmung für bestimmte Zwecke Ausschüsse und Arbeitsgruppen mit fest umrissenen Mandaten einsetzen.
- 3. Der Sitz der Organisation befindet sich in Dacca, Bangladesh.
- 4. Der Sitz der Organisation befindet sich stets im Hoheitsgebiet eines Mitgliedes.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Gesetzesnummer
10006807
Dokumentnummer
NOR12074528
alte Dokumentnummer
N5198615773L
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