Registrierung
Artikel 31
Dieses Übereinkommen wird gemäß den Bestimmungen des Artikels 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert.
Geschehen zu Genf am zwölften April neunzehnhundertneunundsiebzig in einer Urschrift in englischer, französischer und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
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