Artikel 30 Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1982

Alte FassungIn Kraft seit 26.8.1986

KAPITEL IX – ERÖRTERUNG WICHTIGER FRAGEN BETREFFEND JUTE UND JUTE-ERZEUGNISSE

Artikel 30

Stabilisierung, Wettbewerb mit Kunststoffen und andere Fragen

  1. 1. Der Rat setzt die Erörterung der Fragen der Stabilisierung der Preise und der Versorgung mit Jute und Jute-Erzeugnissen für die Ausfuhr fort, um für diese Fragen Lösungen zu finden. Eine Lösung, die im Anschluß an eine solche Erörterung vereinbart wird und Maßnahmen zur Folge hat, die in diesem Übereinkommen nicht ausdrücklich vorgesehen sind, kann nur durch eine Änderung des Übereinkommens nach Artikel 42 durchgeführt werden.
  2. 2. Der Rat erörtert Fragen in bezug auf den Wettbewerb zwischen Jute und Jute-Erzeugnissen einerseits und Kunststoffen und Ersatzerzeugnissen andererseits.
  3. 3. Der Rat sorgt dafür, daß andere wichtige Fragen in bezug auf Jute und Jute-Erzeugnisse fortlaufend erörtert werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2025

Gesetzesnummer

10006807

Dokumentnummer

NOR12074471

alte Dokumentnummer

N5198615348L

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