Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt. Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.
Artikel 2
(1) An der gemeinsamen Staatsgrenze wird zwischen der tschechoslowakischen Gemeinde Studanky und der österreichischen Ortschaft Weigetschlag bei den Grenzhauptsteinen II/59 und II/60 ein Straßenübergang für den internationalen Personen- und Güterfernverkehr geschaffen.
(2) Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik baut die II/161 Straße von der Gemeinde Studanky bis zur gemeinsamen Staatsgrenze. Die Österreichische Bundesregierung baut die Bundesstraße B 126 bei Weigetschlag bis zur gemeinsamen Staatsgrenze aus.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
10000636
Dokumentnummer
NOR12009240
alte Dokumentnummer
N1197852335L
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