Artikel 2
Die Zone für die tschechischen Bediensteten umfasst:
den Abschnitt der österreichischen Landesstraße Nr. 8225 zwischen der gemeinsamen Staatsgrenze und den Abfertigungsanlagen des Zollamtes Gmünd bis auf die Höhe der Ausreiseschranken.
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Gesetzesnummer
20000852
Dokumentnummer
NOR40010816
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