Artikel 2
Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung von gebundenen Hilfskrediten zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), Wien, unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, zu unterstützen.
Ein indikativer Finanzrahmen von bis zu EUR 100 Mio (Euro einhundert Millionen), ergänzt um den nicht in Anspruch genommenen Anteil der Mittel unter dem vorherigen Abkommen in Höhe von EUR 35 Mio (Euro fünfunddreißig Millionen), wird für die Geltungsdauer ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens für von den Vertragsparteien gemeinsam unterstützte Projekte in Aussicht genommen.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Gesetzesnummer
20009277
Dokumentnummer
NOR40174783
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