Das Übereinkommen wurde am 6. Juni 2024 durch Beschluss der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 112. Tagung aufgehoben. Dies wurde im BGBl. nicht kundgemacht.
TEIL VI:
Schlußbestimmungen
Artikel 25
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2025
Gesetzesnummer
10008175
Dokumentnummer
NOR40082094
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