Artikel 25 Soziale Sicherheit (USA)

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1991

Artikel 25

Artikel 25

Entsteht für eine Person ein Leistungsanspruch nach den österreichischen Rechtsvorschriften ohne Anwendung des Artikels 10 innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens, so ist Abschnitt III Teil 1 nicht anzuwenden.

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