Artikel 24 GATT - Durchführung des Artikels VII

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1981

Inkrafttreten

Artikel 24

Artikel 24

Dieses Übereinkommen tritt am 1. Jänner 1981 für die Regierungen *1) in Kraft, die es bis zu diesem Zeitpunkt angenommen haben oder ihm beigetreten sind. Für jede andere Regierung tritt es am 30. Tag nach dem Zeitpunkt der Annahme oder des Beitrittes in Kraft.

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*1) Im Sinne dieses Übereinkommens umfaßt der Begriff „Regierungen" auch die zuständigen Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

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