Artikel 1
I. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/32/EG der Kommission vom 19. Mai 2000 zur sechsundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.
II. Am 8. Juni 2000 wurde die Richtlinie 2000/33/EG der Kommission vom 25. April 2000 zur siebenundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 136 S. 90, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 11. Juni 2000 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen betreffend Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 11. Dezember 2000.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Gesetzesnummer
20000939
Dokumentnummer
NOR40012000
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