Artikel 1
Am 30. April 2004 wurde die Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt, mit der eine Änderung von Anhang I („Stoffliste“) und Anhang V („Prüfmethoden für die Bewertung von Stoffen und Zubereitungen“) der Richtlinie 67/548/EWG erfolgt ist, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. EG Nr. L 152 S. 1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist am 20. Mai 2004 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Als innerstaatlicher Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Änderungen betreffend Anhang I und Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG gilt der 20. November 2004.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Gesetzesnummer
20003756
Dokumentnummer
NOR40058034
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
