Artikel 1
BUNDESMINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
GZ 5.24.01/2-IV.2/97
Verbalnote
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Albanien seine Empfehlungen und beehrt sich mitzuteilen, daß Österreich die Anwendung jener Bestimmungen des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Albanien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen vom 26. Juni 1992 *1), welche die sichtvermerksfreie Einreise von albanischen Staatsangehörigen nach Österreich betreffen, die mit Dienstpässen einreisen, gemäß Art. 6 des Abkommens mit Wirksamkeit vom 11. August 1997, 0.00 Uhr, bis auf weiteres aussetzen wird.
Diese Maßnahme war im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu fassen. In letzter Zeit wurde wiederholt die illegale und mißbräuchliche Nutzung albanischer Dienstpässe festgestellt.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Albanien die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 8. August 1997
An die Botschaft der Republik Albanien
Blaasstraße 24
A-1190 Wien
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 434/1992
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2025
Gesetzesnummer
10006024
Dokumentnummer
NOR12066161
alte Dokumentnummer
N4199748722L
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