Artikel 1 Straßenverlauf der B 65 Gleisdorfer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1994

Artikel 1

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 65 Gleisdorfer Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Gleisdorf wie folgt bestimmt:

Die B 65 Gleisdorfer Straße wird von km 24,12 (Kreuzung Grazer Straße/Ludwig-Binder-Straße) bis km 24,946 (Kreuzung Schillerstraße/Franz-Josef-Straße) auf ein Einbahnsystem (Einbahn a):

Grazer Straße - Bürgergasse - Neugasse - Schillerstraße und Einbahn b): Ludwig-Binder-Straße - Weizer Straße - Jahngasse - Franz-Bloder- Gasse - Hauptplatz - Florianiplatz - Franz-Josef-Straße) umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (blau ausgewiesen) als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenteile aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Gleisdorf aufliegenden Planunterlagen (Auszug aus dem Stadtplan Gleisdorf im Maßstab 1 : 7 500) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012328

Dokumentnummer

NOR12154673

alte Dokumentnummer

N9199423685L

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