Artikel 1
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 64 Rechbergstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Weiz wie folgt bestimmt:
Die B 64 Rechbergstraße wird von km 14,485 (Kreuzung Gleisdorfer Straße/Birkfelder Straße) bis km 15,097 (Kreuzung Rosseggergasse/Klammstraße) auf den Straßenzug
„Birkfelder Straße-Kapruner Generator Straße-Dr.-Karl-Widdmann-Straße-Rosseggergasse“ umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (gelb ausgewiesen) als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenteile aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Weiz aufliegenden Planunterlagen (Stadtplan Weiz im Maßstab 1:12 500) zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012782
Dokumentnummer
NOR12158589
alte Dokumentnummer
N9199811058O
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