Artikel 1 Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 1

(1) An der gemeinsamen Staatsgrenze wird zwischen der tschechoslowakischen Gemeinde Hevlin und der österreichischen Stadtgemeinde Laa an der Thaya beim Grenzhauptstein IX/26 ein Straßenübergang für den internationalen Personenfernverkehr, ausgenommen die Beförderung mit Autobussen und mit nicht für die Beförderung von Personen bestimmten Fahrzeugen, geschaffen.

(2) Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik baut die II/415 Straße von der Gemeinde Hevlin bis zur gemeinsamen Staatsgrenze. Die Österreichische Bundesregierung baut die Bundesstraße B 6 im unmittelbaren Grenzbereich aus.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019

Gesetzesnummer

10000637

Dokumentnummer

NOR12009244

alte Dokumentnummer

N1197852339L

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