ABSCHNITT I
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
Artikel 1
(1) Für die Durchführung dieser Verwaltungsvereinbarung bedeutet der Ausdruck „Abkommen“ das am 24. Februar 1987 in Wien geschlossene Abkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Kanada.
(2) Andere Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen im Abkommen gegeben wird.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2023
Gesetzesnummer
10008628
Dokumentnummer
NOR12102838
alte Dokumentnummer
N6198717866J
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