Artikel 1 Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2014

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.2014

Artikel 1

1. Bundesland Burgenland:

[Frühere Richtwerte:

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

2. Bundesland Kärnten:

[Frühere Richtwerte:

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

3. Bundesland Niederösterreich:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

4. Bundesland Oberösterreich:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

5. Bundesland Salzburg:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

6. Bundesland Steiermark:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

7. Bundesland Tirol:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

8. Bundesland Vorarlberg:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

9. Bundesland Wien:

[Frühere Richtwerte

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2014 mietrechtlich wirksam.

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