Artikel 1 Privatschule – Japanische Schule“

Alte FassungIn Kraft seit 09.6.1979

Artikel 1

Die nach ausländischen Lehrplan geführte Privatschule „Japanische Schule“ in Wien wird zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Kinder nichtösterreichischer Staatsbürger als geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009485

Dokumentnummer

NOR12120551

alte Dokumentnummer

N7197928383L

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