Artikel 1 Privatschule – Irakische Schule“

Alte FassungIn Kraft seit 22.1.1983

Artikel 1

Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule „Irakische Schule“ in Wien wird zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Kinder nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft als geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009529

Dokumentnummer

NOR12120875

alte Dokumentnummer

N7198310492Y

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