Artikel 1
Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule „Irakische Schule“ in Wien wird zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Kinder nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft als geeignet anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Gesetzesnummer
10009529
Dokumentnummer
NOR12120875
alte Dokumentnummer
N7198310492Y
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