Artikel 1 Privatschule – Internationale Schule des Islamischen Zentrums“

Alte FassungIn Kraft seit 08.9.1990

Artikel 1

Die 1. bis 6. Schulstufe der nach ausländischem Lehrplan geführten Privatschule „Internationale Schule des Islamischen Zentrums“ wird für Schüler, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009701

Dokumentnummer

NOR12122823

alte Dokumentnummer

N7199010107L

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