Artikel 1 Privatschule des Vereins für Schwedischunterricht

Alte FassungIn Kraft seit 17.7.1987

Artikel 1

Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule des Vereins für Schwedischunterricht in Wien wird als zur Erfüllung der Schulpflicht von Kindern ohne österreichische Staatsbürgerschaft geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009640

Dokumentnummer

NOR12121900

alte Dokumentnummer

N7198710034Y

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