Artikel 1 Privatschule – Arabische Schule“

Alte FassungIn Kraft seit 08.9.1984

Artikel 1

Die nach ausländischem Lehrplan geführte Privatschule „Arabische Schule“ in Wien wird zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch Kinder nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft als geeignet anerkannt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10009553

Dokumentnummer

NOR12121112

alte Dokumentnummer

N7198410472Y

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