Artikel 1
Gegenstand
Entsprechend Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vom 15. April 2008 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (im Folgenden: Abkommen) wird mit dieser Technischen Vereinbarung (im Folgenden: Vereinbarung) der Austausch von Informationen und Daten über die Luftlage geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Gesetzesnummer
20005842
Dokumentnummer
NOR40098985
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