Artikel 1
Am Grenzübergang Freilassing-Saalbrücke werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
Es wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen für jeden Grenzabschnitt eine eigene Rechtsvorschrift angelegt.
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018
Gesetzesnummer
20000538
Dokumentnummer
NOR40006690
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