Artikel 1
Zielsetzung
Um erwachsenen Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, soll in den Bereichen „Basisbildung/ Grundkompetenzen“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025
Gesetzesnummer
20007816
Dokumentnummer
NOR40139003
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