Artikel 1 Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2012

Artikel 1

Zielsetzung

Um erwachsenen Personen ohne ausreichende Mindestqualifikation bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern, soll in den Bereichen „Basisbildung/ Grundkompetenzen“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ ein österreichweit einheitliches, zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Förderprogramm eingerichtet werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025

Gesetzesnummer

20007816

Dokumentnummer

NOR40139003

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