Artikel 1
Ziele
Die Ziele dieses Abkommens sind:
- a) durch die Ausweitung des beiderseitigen Warenverkehrs die harmonische Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei zu fördern;
- b) für den Handel zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei gerechte Wettbewerbsbedingungen bereitzustellen;
- c) auf diese Weise durch die Beseitigung von Handelsschranken zur harmonischen Entwicklung und zur Ausweitung des Welthandels beizutragen;
- d) die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei zu stärken.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020
Gesetzesnummer
10007195
Dokumentnummer
NOR12078140
alte Dokumentnummer
N5199212614A
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