I. TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
(1) Als Steuern von Dividenden und Zinsen im Sinne der Artikel 15 und 15A des Abkommens gelten derzeit:
- a) in Österreich die Kapitalertragsteuer samt Zuschlägen (österreichische Quellensteuer),
- b) in Norwegen die norwegische Quellensteuer von Dividenden.
(2) Der Empfänger von Dividenden und Zinsen, die in einem der beiden Staaten einer der in Artikel 1 genannten Steuern unterliegen, hat Anspruch auf die in den Artikeln 15 und 15A des Abkommens vorgesehene Entlastung von dieser Steuer, sofern er im Zeitpunkt der Fälligkeit der Einkünfte gemäß Artikel 2 des Abkommens im anderen Staat wohnhaft war.
(3) Der Anspruch auf Steuerentlastung steht nur jener Person zu, die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Dividenden und Zinsen das Recht zur Nutzung der diese Erträge abwerfenden Kapitalanlagen besaß.
(4) Die Entlastung von der österreichischen Quellensteuer erfolgt im Rückerstattungsverfahren. Zurückzuerstattende Steuerbeträge werden nicht verzinst.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2022
Gesetzesnummer
10004176
Dokumentnummer
NOR12046107
alte Dokumentnummer
N3197435701J
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