Artikel 1 BFG 2015

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Artikel 1

Bewilligung

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2015 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine

Geldfluss aus

 

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

74 719,218

 

84 382,730

 

Einzahlungen:

71 525,383

 

87 576,565

 

Nettofinanzierungsbedarf:

3 193,835

   

Finanzierungsüberschuss:

 

3 193,835

 
     

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2015 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.