Artikel 1
- 1. Der vorläufige Trassenverlauf des Abschnittes St. Andrä-Aich im Zuge der Koralmbahn Graz-Klagenfurt im Bereich der Gemeinden St. Paul im Lavanttal und Ruden wird wie folgt bestimmt:
- Die vorläufige Trasse des Abschnittes St. Andrä-Aich beginnt im Lavanttal bei km 75,630, wo sie südlich des Bahnhofs Lavanttal im Bereich des Nordportals des Tunnels Deutsch Grutschen an den Teilabschnitt “Wettmannstätten-St. Andrä" der Koralmbahn anschließt und im Jauntal nördlich der Jauntalbrücke bei km 83,460 endet, wo sie an den Teilabschnitt “Aich-Althofen/Drau" der Koralmbahn anschließt. Die Trasse verläuft über den Tunnel Deutsch Grutschen (2 545 m), dessen Nordportal bei der Firma NCA zwischen Hundsdorf bei St. Paul und Kampach angesetzt wird, in das Granitztal. Die 429 m lange Talquerung wird unter Verschwenkung des Granitzbaches auf die orographisch rechte Seite des Tales und unter Verlegung der
- L 134 Granitztal Straße eingehaust und überschüttet. Die Trasse verläuft weiter im Tunnel Langer Berg (3 098 m), dessen Südportal in einer Bebauungslücke westlich der bestehenden Jauntalbahn zwischen Eis und St. Radegund liegt. Im Kreuzungsbereich der Trasse mit der B 80 Lavamünder Straße ist die Haltestelle Eis vorgesehen. Die Trasse verläuft weiter im Bereich der bestehenden Jauntalbahn und schwenkt etwa ab der Haltestelle unter weitgehender Umfahrung des bestehenden Betriebsgebietes URBAS in Richtung Jauntalbrücke ab, wo diese zirka 100 m nördlich des bestehenden Widerlagers der Jauntalbrücke endet.
- 2. Der Geländestreifen gemäß § 5a Abs.1 HlG für den Verlauf der vorläufigen Trasse, der auch den Geländestreifen gemäß § 5a Abs. 5 HlG darstellt, ist in der beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Abteilung II/Sch2), beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Paul im Lavanttal und Ruden aufliegenden Katasterlageplänen mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 bis Blatt 3, Plan Nr. KB.UV221.PGK.S.T02 bis KB.UV.221.PGK.S.T04, Maßstab 1 :
- 2 500 durch die grau unterlegten Streifen ausgewiesen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025
Gesetzesnummer
20002630
Dokumentnummer
NOR40040126
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