Artikel 1 Bestimmung des Trassenverlaufs der ÖBB-Strecke Innsbruck–Bludenz, Abschnitt Langen–Klösterle

Alte FassungIn Kraft seit 09.8.1997

Artikel 1

Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinde Klösterle wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 110,474 und endet bei km 113,547 der Strecke Innsbruck-Bludenz im Abschnitt „Langen-Klösterle".

Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-418V und LK-16-419V) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

10007864

Dokumentnummer

NOR12088492

alte Dokumentnummer

N5199710153D

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