Artikel 1
- 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße wird im Bereich der Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg im Mühlkreis und Pregarten wie folgt bestimmt:
- Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 3,482 (alt/neu), quert sodann das Tal der Feldaist und bindet in der Folge bei km 8,677 (alt)/km 7,992 (neu) wieder in den Bestand ein.
- 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 123 Mauthausener Straße wird im Bereich der Gemeinden Wartberg ob der Aist und Pregarten wie folgt bestimmt:
- Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 20,935 (alt/neu) und bindet bei km 21,232 (neu) in die unter Punkt 1. verordnete Trasse ein.
- 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg im Mühlkreis und Pregarten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ 124-58/93 im Maßstab 1 : 2 500) zu ersehen.
- § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025
Gesetzesnummer
10012282
Dokumentnummer
NOR12154418
alte Dokumentnummer
N9199330583J
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