Artikel 1
Der Straßenteil der B 92 Görtschitztal Straße von km 5,90 bis km 7,70 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 12. Dezember 1977, BGBl. Nr. 18, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Mühlen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mühlen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B0-92-03 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 18/1977
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10011760
Dokumentnummer
NOR12151287
alte Dokumentnummer
N9198814714J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
