Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 92 Görtschitztal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.1988

Artikel 1

Der Straßenteil der B 92 Görtschitztal Straße von km 5,90 bis km 7,70 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 12. Dezember 1977, BGBl. Nr. 18, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Mühlen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mühlen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B0-92-03 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 18/1977

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10011760

Dokumentnummer

NOR12151287

alte Dokumentnummer

N9198814714J

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