Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 74 Sulmtal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 10.4.1987

Artikel 1

Der Straßenteil der B 74 Sulmtal Straße von km 0,0 (alt) bis km 3,254 (alt)/8,500 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 14. Dezember 1976, BGBl. Nr. 4/1977, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Kaindorf“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kaindorf an der Sulm und Tillmitsch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO 74-02 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018

Gesetzesnummer

10011690

Dokumentnummer

NOR12150759

alte Dokumentnummer

N9198710078X

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