Artikel 1
Der Straßenteil der B 62 Deutschkreutzer Straße von km 0,0 (alt) bis Bau-km 3,15/km 2,12 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 22. Dezember 1977, BGBl. Nr. 16/1978, bestimmten - Abschnitt „Anschlußstelle Markt St. Martin/Weppersdorf-Lackenbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Weppersdorf aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 5 000 zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011915
Dokumentnummer
NOR12151954
alte Dokumentnummer
N9199010552J
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