Artikel 1
Der Straßenteil der B 49 Bernstein Straße von km 50,40 bis km 56,67 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 8. Februar 1985, BGBl. Nr. 72, bestimmten - Abschnitt „Waltersdorf - Ringelsdorf“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 49/18-92 im Maßstab 1 : 25 000) zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 72/1985
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012107
Dokumentnummer
NOR12152883
alte Dokumentnummer
N9199214301L
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