Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 49 Bernstein Straße

Alte FassungIn Kraft seit 16.9.1992

Artikel 1

Der Straßenteil der B 49 Bernstein Straße von km 50,40 bis km 56,67 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 8. Februar 1985, BGBl. Nr. 72, bestimmten - Abschnitt „Waltersdorf - Ringelsdorf“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 49/18-92 im Maßstab 1 : 25 000) zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 72/1985

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012107

Dokumentnummer

NOR12152883

alte Dokumentnummer

N9199214301L

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