Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 3 Donau Straße

Alte FassungIn Kraft seit 30.1.1988

Artikel 1

Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 89,690 (alt)/89,672 (neu) bis km 92,582 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits größtenteils fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 24. November 1976, BGBl. Nr. 652, bestimmten - Abschnitt „Einbindung Linz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Steyregg und Linz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 15 000 zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 652/1976

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011782

Dokumentnummer

NOR12151249

alte Dokumentnummer

N9198814595J

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