Artikel 1
Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt) bis km 78,13 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32, bestimmten - Abschnittes „Abwinden“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des aufgelassenen Straßenabschnittes (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mauthausen und Langenstein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 500 zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 32/1980
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2018
Gesetzesnummer
10011775
Dokumentnummer
NOR12151299
alte Dokumentnummer
N9198814726J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
