Artikel 1
Der Straßenteil der B 164 Hochkönig Straße von km 8,54 bis km 8,70 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 778/1993 bestimmten - Abschnitt „Sanierung Ortsdurchfahrt Mühlbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012496
Dokumentnummer
NOR12155950
alte Dokumentnummer
N9199547099J
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