Artikel 1 ADR – Beförderung von Difluormethan

Alte FassungIn Kraft seit 09.5.1992

Artikel 1

1. Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2200 und 2201 des ADR sowie der Rn. 211 210 des Anhangs B.1a und 212 210 des Anhangs B.1b wird Difluormethan (R 32) als Stoff der Klasse 2, Ziffer 3 b) zur Beförderung zugelassen in:

  1. Flaschen gem. Rn. 2212 (1) a)
  2. Gefäßen gem. Rn. 2212 (1) b)
  3. Tanks gem. Rn. 2212 c) und Anhängen B.1a und B.1b.

2. Sonstige Vorschriften

Hinsichtlich Bau, Ausrüstung, Prüfungen, Kennzeichnung und Verwendung, müssen

  1. Flaschen und Gefäße den Vorschriften der Rn. 2202 und 2220,
  2. Tankcontainer den Vorschriften des Anhangs B.1b,
  3. Tankfahrzeuge den Vorschriften des Anhangs B.1a

Die erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen müssen bei einem Überdruck von mindestens

  1. 5,0 Mpa (50 bar) für Flaschen, Gefäße und Tanks mit einem Durchmesser von nicht mehr als 1,5 m,
  2. 4,4 MPa (44 bar) für Tanks mit einem Durchmesser von über 1,5 m ohne wärmeisolierende Schutzeinrichtung,
  3. 4,0 MPa (40 bar) für Tanks, Gefäße und Flaschen mit wärmeisolierender Schutzeinrichtung

Der Füllungsgrad der Tanks, Behälter und Flaschen darf 0,78 kg je Liter Fassungsraum nicht übersteigen.

Die Stoffe dürfen nur in trockenem Zustand und in trockene Behälter gefüllt werden.

Die Kennzeichnung der Tankfahrzeuge oder Tankcontainer mit einem Fassungsraum von mehr als 3 m3 gem. Rn. 10 500 des ADR muß folgende Kennzeichnungsnummern enthalten:

  1. 23 für die Kennzeichnung der Gefahr
  2. 1954 für die Kennzeichnung des Stoffes.

Außerdem sind alle übrigen Vorschriften des ADR betreffend Stoffe der Klasse 2 Ziffer 3 b) einzuhalten.

3. Vermerke im Beförderungspapier

Der Beförderer hat im Beförderungspapier folgenden Vermerk anzubringen:

„Difluormethan, Kl. 2, ADR“

sowie den zusätzlichen Vermerk:

„Beförderung vereinbart gem. Rn. 2010 und 10 602 des ADR.“

4. Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen zwischen allen

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2020

Gesetzesnummer

10012100

Dokumentnummer

NOR12152843

alte Dokumentnummer

N9199211234Y

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