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Artikel 1 ADR – Beförderung gefährlicher Güter in faserverstärkten Kunststofftanks nach neuem Anhang B.1c
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16.1.1999 bis 30.06.2001 (BGBl. III Nr. 11/1999)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Auslegungstemperatur
Bauartzulassung
Laminationsarbeit
Längsrichtung
Längsträger
Innenseite
Metallnetzwerk
Oberflächenwiderstand
Tankstoff
Fahrversuch
Bauvorschrift
Werkstoffergebnis
Auslegungswert
Betriebsdruck