Artikel 17 Luftverkehrsabkommen - Flugverkehr (Kenia)

Alte FassungIn Kraft seit 29.6.1974

Artikel 17

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

ZU URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Urschrift zu Nairobi, am 30. November 1970 in englischer Sprache.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)