Artikel 17
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
ZU URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Nairobi, am 30. November 1970 in englischer Sprache.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
