ARTIKEL 17 Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1985

Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens, BGBl. III Nr. 165/2025, als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 45/2026).

ARTIKEL 17

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN am 20. März 1985 in Addis Abeba in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2026

Gesetzesnummer

10011594

Dokumentnummer

NOR12149675

alte Dokumentnummer

N9198511170X

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