Artikel 16 Übereinkommen (Nr. 33) über das Alter für die Zulassung von Kindern zu nichtgewerblichen Arbeiten

Alte FassungIn Kraft seit 26.2.1937

Artikel 16

Artikel 16. Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2025

Gesetzesnummer

10008098

Dokumentnummer

NOR40085352

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)