Artikel 16 Luftverkehrsabkommen (USA)

Alte FassungIn Kraft seit 02.6.1989

Artikel 16

Multilaterale Übereinkommen

Tritt ein von beiden Vertragsparteien angenommenes multilaterales Übereinkommen über einen Gegenstand dieses Akommens in Kraft, so wird dieses Abkommen so geändert, daß es mit den Bestimmungen des multilateralen Übereinkommens im Einklang steht.

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