Artikel 13 Staatsgrenze Österreich - Slowenien (Grenzabschn. II, IV bis VII u.a)

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1997

Artikel 13

Spätere Veränderungen des Verlaufes des Rischbergbaches haben auf den im Artikel 12 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.

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