Artikel 12
Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
(1) Der Steuerungsbereich Ergebnisorientierung umfasst insbesondere folgende Inhalte:
- 1. Bundesweite Rahmenvorgaben für ergebnisorientierte Versorgungsziele und wirkungsorientierte Gesundheitsziele abgeleitet aus den Rahmen-Gesundheitszielen
- 2. Fortsetzung und Weiterentwicklung einer regelmäßigen, systematischen, international vergleichbaren und regionalisierten Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
- 3. Weiterentwicklung und Durchführung einer abgestimmten Ergebnisqualitätsmessung, sowohl sektorenübergreifend als auch in den jeweiligen Sektoren
- 4. Evidenzbasierung (HTA) von Diagnose- und Behandlungsmethoden
- 5. Gesundheitsförderung und Prävention gemäß Gesundheitsförderungsstrategie
(2) Auf Landesebene sind – soweit nicht schon erfolgt bzw. Adaptierungsbedarf gegeben – regionale Gesundheits- und Versorgungsziele sowie Schwerpunkte aus der Gesundheitsförderungsstrategie festzulegen.
Schlagworte
Diagnosemethode, Gesundheitsziel
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2025
Gesetzesnummer
20009929
Dokumentnummer
NOR40194971
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
