Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Artikel 12
Dieses Abkommen tritt 60 Tage nach Austausch von Noten in Kraft, in denen die Vertragspartner einander mitteilen, daß ihre innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2020
Gesetzesnummer
10002583
Dokumentnummer
NOR12032754
alte Dokumentnummer
N2198215081A
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